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IVO Immobilienverwaltung Ortenau
Hausverwaltung A–Z

Hausverwaltung-Lexikon

Über 56 Begriffe rund um WEG, Mietverwaltung und Immobilienrecht – verständlich erklärt mit Paragraphen-Verweisen.

A

Abnahmeprotokoll
Schriftliches Protokoll bei Wohnungsübergabe oder -rückgabe. Dokumentiert Zustand, Mängel und Zählerstände. Wichtigstes Beweismittel bei späteren Streitigkeiten zu Schäden und Kaution.
Abrechnungszeitraum
Zeitraum, für den die Nebenkostenabrechnung erfolgt – meist 12 Monate, üblicherweise das Kalenderjahr. Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung dem Mieter binnen 12 Monaten nach Ende dieses Zeitraums zugehen.
Allgemeineigentum
Bestandteile einer WEG, die allen Eigentümern gemeinsam gehören (Treppenhaus, Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage). Im Gegensatz zum Sondereigentum (eigene Wohnung).
Anfechtungsklage
Gerichtliche Klage gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Frist: ein Monat ab Beschlussfassung (§ 23 Abs. 4 WEG). Zuständig ist das Amtsgericht am Ort des Grundstücks.

B

Beirat (Verwaltungsbeirat)
Aus Eigentümern gewähltes Gremium der WEG, das den Verwalter unterstützt und kontrolliert. Üblicherweise 3 Personen: Vorsitzender + 2 Beiräte. Prüft die Jahresabrechnung vor der Eigentümerversammlung.
Belegeinsicht
Recht jedes Eigentümers, alle Belege der Hausgeldabrechnung einzusehen (§ 28 Abs. 4 WEG). Die Verweigerung ist ein gravierender Pflichtverstoß und kann eine fristlose Verwalterabberufung rechtfertigen.
Beschlussfähigkeit
Voraussetzung für rechtsgültige Beschlüsse. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Eigentümerversammlung unabhängig von der Anwesenheit beschlussfähig (§ 25 Abs. 1 WEG) – früher waren Anwesenheitsquoren nötig.
Betriebskosten
Laufende Kosten eines Gebäudes, die nach § 1 BetrKV definiert sind und auf Mieter umgelegt werden dürfen. Abschließend in § 2 BetrKV aufgelistet (17 Positionen). Nicht umlagefähig sind Verwaltungs-, Bank- und Reparaturkosten.
BetrKV (Betriebskostenverordnung)
Bundesrechtliche Verordnung, die abschließend regelt, welche Kosten als Betriebskosten umlagefähig sind. § 2 listet 17 Kostenarten – andere Kosten dürfen nicht umgelegt werden.

E

Eigentümerversammlung
Mindestens jährlich stattfindendes Treffen der Wohnungseigentümer (§ 24 WEG), bei dem über alle wesentlichen WEG-Angelegenheiten entschieden wird. Seit 2020 auch hybrid (Vor-Ort + online) möglich.
Energieausweis
Pflichtdokument für Vermieter und Verkäufer (§ 80 GEG). Bedarfsausweis (basierend auf Bauphysik) oder Verbrauchsausweis (basierend auf Verbrauch). Gültigkeit: 10 Jahre.
Entlastung
Beschluss der Eigentümerversammlung, der den Verwalter für seine Tätigkeit im Vorjahr entlastet – verzichtet damit auf Schadensersatzansprüche. Vor Entlastung sollte zwingend die Belegeinsicht erfolgt sein.

F

Fernwärme
Wärme aus zentraler Erzeugungsanlage, über Rohrleitungen zum Gebäude geliefert. Im GEG als 65-%-Erneuerbare-Anforderung anerkannt – wird im Ortenaukreis u.a. in Offenburg ausgebaut.

G

GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Heizungsgesetz, seit 1.1.2024 in Kraft. Verlangt bei Heizungstausch 65 % erneuerbare Energien. Übergangsfristen für Bestand: bis Mitte 2026 (Großstädte) bzw. Mitte 2028 (Kleinstädte).
Gemeinschaftsordnung
Ergänzung zur Teilungserklärung; regelt das interne Verhältnis der Eigentümer (Stimmrechte, Kostenverteilung, Nutzungsrechte). Änderung erfordert in der Regel Einstimmigkeit oder qualifizierte Mehrheit.

H

Hausgeld
Monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die WEG zur Deckung aller laufenden Kosten (Betriebskosten, Verwaltervergütung, Instandhaltungsrücklage). Nicht zu verwechseln mit Miete.
Hausgeldabrechnung
Jährliche Abrechnung der WEG nach § 28 WEG. Zeigt tatsächliche Kosten vs. Vorauszahlungen je Eigentümer. Muss innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres vorliegen.
Hausordnung
Verbindliche Regelungen für das Zusammenleben in einer WEG oder Mietobjekt. Wird von der Eigentümerversammlung beschlossen oder vom Vermieter erlassen.
HeizkostenV (Heizkostenverordnung)
Verordnung, die die Aufteilung von Heizkosten regelt: 50–70 % verbrauchsabhängig, der Rest nach Wohnfläche. Verstoß berechtigt Mieter zu 15 % Abzug von der Heizkostenrechnung (§ 12 HeizkostenV).
Hybride Eigentümerversammlung
Versammlungsform mit physischen und online dazu geschalteten Teilnehmern, seit der WEG-Reform 2020 zulässig (§ 23 Abs. 1a WEG). Voraussetzung: Grundsatzbeschluss der WEG.

I

IHK-Zertifizierung (§ 26a WEG)
Seit 2020 verpflichtende Sachkundeprüfung für WEG-Verwalter ab 9 Einheiten. Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. IVO ist nach § 26a WEG zertifiziert (IHK Südlicher Oberrhein).
Indexmiete
Miete, die an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts gekoppelt ist (§ 557b BGB). Anpassung frühestens nach 12 Monaten, mit Begründung.
Instandhaltungsrücklage
Finanzielle Rücklage der WEG für künftige Instandhaltung und Modernisierung. Empfohlen: 5–15 €/m²/Jahr (VDIV). In Österreich seit 2022 gesetzliche Mindestrücklage von 0,95 €/m²/Monat.
Instandsetzung
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands eines Gebäudes oder einer Anlage – im Gegensatz zur Modernisierung, die zu einer Wertverbesserung führt. Klassisch: Reparatur eines defekten Wasserrohrs.

J

Jahresabrechnung
Synonym für Hausgeldabrechnung in der WEG bzw. Nebenkostenabrechnung im Mietverhältnis.

K

Kappungsgrenze
Obergrenze für Mieterhöhungen: maximal 20 % in 3 Jahren (§ 558 BGB). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt: 15 % – betrifft im Ortenaukreis derzeit keine Kommune.
Kaution (Mietkaution)
Mietsicherheit nach § 551 BGB. Maximal 3 Nettokaltmieten, in 3 Raten zahlbar, getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen, verzinst.

M

Mehrheit (einfache, qualifizierte)
Einfache Mehrheit: mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen. Qualifizierte Mehrheit (z. B. 2/3 oder 3/4) – seit der WEG-Reform 2020 nur noch bei wenigen Sondertatbeständen erforderlich.
Miteigentumsanteil (MEA)
Anteil eines Eigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum, in der Teilungserklärung in Tausendstel angegeben. Bestimmt Stimmgewicht und Kostenanteil.
Modernisierung
Maßnahmen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen oder Energie einsparen (§ 555b BGB). Mietkostenumlage bis 8 % der Modernisierungskosten/Jahr (§ 559 BGB).

N

Nebenkostenabrechnung
Jährliche Abrechnung der Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter (§ 556 BGB). Muss binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst ist Nachforderung ausgeschlossen.
Nebenkostenvorauszahlung
Monatliche Vorauszahlung des Mieters auf die voraussichtlichen Betriebskosten. Wird in der Jahresabrechnung mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.
Notdienst
24/7-Erreichbarkeit der Verwaltung für akute Notfälle (Wasserrohrbruch, Heizungsausfall im Winter, Stromausfall). Nur 1 % der deutschen Hausverwaltungen bietet 24h-Service – IVO mit eigener Notfallnummer.

O

Ordnungsgemäße Verwaltung
Maßstab nach § 19 WEG für alle Verwaltungsentscheidungen. Verstöße sind anfechtbar.

Q

Quoten-Verteilerschlüssel
Aufteilung der Kosten in der WEG nach Miteigentumsanteilen, Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch. In der Teilungserklärung oder durch Beschluss festgelegt.

R

Rücklage
Siehe Instandhaltungsrücklage.

S

Sanierungsroadmap
Mehrjährige Planung zukünftiger Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen einer WEG, basierend auf Objekt-Zustand und gesetzlichen Anforderungen (z. B. GEG).
Schadensmeldung
Meldung eines Schadens durch Mieter oder Eigentümer an die Hausverwaltung. IVO-Standard: Online-Formular mit Foto-Upload, Reaktion binnen 24 h werktags.
SEPA-Lastschrift
Übliches Zahlungsverfahren für Hausgeld und Miete. Vereinfacht Mahnwesen und Inkasso.
Sonderumlage
Außerplanmäßige Zahlung der WEG-Eigentümer für Maßnahmen, die nicht aus der Rücklage gedeckt sind. Mehrheitsbeschluss erforderlich (§ 21 WEG).
Sondereigentum
Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem Geschäftsraum innerhalb einer WEG. Im Gegensatz zum Allgemeineigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade).
Sondereigentumsverwaltung
Verwaltung einer einzelnen Wohnung im Auftrag des Eigentümers – inkl. Mietersuche, Mietinkasso, Schadenmanagement. Beliebt bei Kapitalanlegern, die nicht vor Ort wohnen.
Staffelmiete
Mietvertrag, bei dem die Miete in im Vertrag festgelegten Stufen steigt (§ 557a BGB). Erste Erhöhung frühestens 12 Monate nach Mietbeginn.

T

Teilungserklärung
Notarielle Urkunde, die ein Grundstück in Wohnungseigentum aufteilt. Definiert Sondereigentum, Allgemeineigentum, Miteigentumsanteile und Sondernutzungsrechte.

V

Verkehrssicherungspflicht
Pflicht des Eigentümers, Gefahren auf dem Grundstück zu beseitigen (§ 836 BGB). Beispiele: Räumen, Streuen, Beleuchtung, Baumkontrolle.
Vermögensbericht
Bestandteil der Jahresabrechnung – zeigt Stand und Entwicklung der Instandhaltungsrücklage.
Verteilerschlüssel
Regel, nach der Gesamtkosten auf einzelne Mietparteien oder Eigentümer aufgeteilt werden (Wohnfläche, MEA, Personenzahl, Verbrauch). Häufigste Fehlerquelle in Nebenkostenabrechnungen.
Verwaltervertrag
Vertrag zwischen WEG und Verwalter, regelt Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit, Kündigungsmodalitäten. Maximal 5 Jahre Erstlaufzeit (§ 26 Abs. 1 WEG).
Verwaltungsbeirat
Siehe Beirat.
Vollmacht (Eigentümerversammlung)
Schriftliche Bevollmächtigung eines anderen Eigentümers zur Stimmabgabe. Unbeschränkte Stimmrechtsausübung möglich, sofern Teilungserklärung nichts anderes regelt.
Vorvermieterbescheinigung
Bestätigung des Vorvermieters über pünktliche Mietzahlung – seit 2015 nicht mehr verpflichtend, aber häufig verlangt.

W

Wärmepumpe
Heizsystem, das Wärme aus Luft, Wasser oder Erdreich gewinnt. GEG-konform, hoch effizient. Im MFH-Bestand 40.000–110.000 € Investition – mit Förderung bis 70 %.
WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
Rechtliche Gemeinschaft aller Eigentümer eines aufgeteilten Grundstücks. Geregelt im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
WEG-Reform 2020
Umfassende Modernisierung des WEG-Rechts, gültig seit 1.12.2020. Wichtigste Änderungen: einfache Verwalterabberufung, hybride Versammlungen, Beschlussfähigkeit unabhängig von Anwesenheit.
Wirtschaftsplan
Jährlicher Plan der WEG mit Einnahmen, Ausgaben und Hausgeld pro Eigentümer. Wird in der Eigentümerversammlung beschlossen (§ 28 Abs. 1 WEG).

Z

Zwangsverwaltung
Gerichtlich angeordnete Verwaltung einer Immobilie zur Vollstreckung von Forderungen. Selten – aber wichtig bei säumigen WEG-Eigentümern.

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