Die virtuelle Eigentümerversammlung ist eine WEG-Versammlung ohne physischen Tagungsort. Eigentümer nehmen ausschließlich elektronisch teil, stimmen digital ab und müssen trotzdem dieselben Mitwirkungsrechte haben wie in einer Präsenzversammlung. Seit der Gesetzesänderung 2024 kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine virtuelle Versammlung für bis zu drei Jahre mit mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen beschließen.
Abgrenzung zur hybriden Versammlung
Bei der hybriden Eigentümerversammlung gibt es weiterhin einen realen Versammlungsort; einzelne Eigentümer werden digital zugeschaltet. Bei der virtuellen Versammlung entfällt dieser Ort vollständig. Für Offenburger WEGs mit auswärtigen Eigentümern in Stuttgart, Freiburg oder der Schweiz kann das die Teilnahmequote erhöhen.
Praxis in Offenburg
Für eine 14-Einheiten-WEG in Offenburg-Oststadt mit mehreren Kapitalanlegern ist der hybride Modus oft der sauberste erste Schritt. Erst wenn Technik, Identifikation und Abstimmungsprozess stabil laufen, empfiehlt IVO die rein virtuelle Variante. Für Verwalterwechsel, Sanierungsbeschlüsse und Sonderumlagen bleibt eine klare Beschlussvorlage entscheidend.
Was IVO anders macht
IVO bereitet digitale Versammlungen mit Vorab-Test, eindeutiger Eigentümeridentifikation, sauberer Stimmliste und digitaler Beschlussdokumentation vor. Mehr zur Leistung: WEG-Verwaltung Offenburg.
Häufige Fragen zu „Virtuelle Eigentümerversammlung"
Ist eine rein virtuelle WEG-Versammlung in Offenburg erlaubt?
Was ist der Unterschied zwischen hybrid und virtuell?
Kann ein Verwalterwechsel virtuell beschlossen werden?
Welche Technik braucht eine virtuelle Eigentümerversammlung?
Weitere Begriffe
Fragen zu „Virtuelle Eigentümerversammlung" im konkreten Fall?
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