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IVO Immobilienverwaltung Ortenau
WEG § 23 Abs. 1a WEG

Virtuelle Eigentümerversammlung

Eigentümerversammlung ohne physischen Versammlungsort. Seit 2024 kann die WEG virtuelle Versammlungen zeitlich befristet mit 75 % der abgegebenen Stimmen beschließen.

Gesetzliche Grundlage
§ 23 Abs. 1a WEG

Die virtuelle Eigentümerversammlung ist eine WEG-Versammlung ohne physischen Tagungsort. Eigentümer nehmen ausschließlich elektronisch teil, stimmen digital ab und müssen trotzdem dieselben Mitwirkungsrechte haben wie in einer Präsenzversammlung. Seit der Gesetzesänderung 2024 kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine virtuelle Versammlung für bis zu drei Jahre mit mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen beschließen.

Abgrenzung zur hybriden Versammlung

Bei der hybriden Eigentümerversammlung gibt es weiterhin einen realen Versammlungsort; einzelne Eigentümer werden digital zugeschaltet. Bei der virtuellen Versammlung entfällt dieser Ort vollständig. Für Offenburger WEGs mit auswärtigen Eigentümern in Stuttgart, Freiburg oder der Schweiz kann das die Teilnahmequote erhöhen.

Praxis in Offenburg

Für eine 14-Einheiten-WEG in Offenburg-Oststadt mit mehreren Kapitalanlegern ist der hybride Modus oft der sauberste erste Schritt. Erst wenn Technik, Identifikation und Abstimmungsprozess stabil laufen, empfiehlt IVO die rein virtuelle Variante. Für Verwalterwechsel, Sanierungsbeschlüsse und Sonderumlagen bleibt eine klare Beschlussvorlage entscheidend.

Was IVO anders macht

IVO bereitet digitale Versammlungen mit Vorab-Test, eindeutiger Eigentümeridentifikation, sauberer Stimmliste und digitaler Beschlussdokumentation vor. Mehr zur Leistung: WEG-Verwaltung Offenburg.

Häufige Fragen zu „Virtuelle Eigentümerversammlung"

Ist eine rein virtuelle WEG-Versammlung in Offenburg erlaubt?
Ja, wenn die WEG die virtuelle Teilnahmeform wirksam beschließt. Seit 2024 ist dafür ein Beschluss mit mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen möglich, zeitlich befristet auf bis zu drei Jahre. Ohne solchen Beschluss bleibt die Präsenz- oder hybride Versammlung der sichere Standard.
Was ist der Unterschied zwischen hybrid und virtuell?
Hybrid bedeutet: Es gibt einen Versammlungsort, einzelne Eigentümer nehmen online teil. Virtuell bedeutet: Es gibt keinen physischen Ort; alle Eigentümer nehmen digital teil. Die Anforderungen an Identifikation, Ton, Bild und Abstimmung sind bei virtuell höher.
Kann ein Verwalterwechsel virtuell beschlossen werden?
Grundsätzlich ja, wenn die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde und die virtuelle Form wirksam beschlossen ist. Wegen der hohen Anfechtungsrelevanz empfiehlt IVO bei Verwalterwechseln in Offenburg meist eine hybride oder Präsenzversammlung mit digitaler Zuschaltung.
Welche Technik braucht eine virtuelle Eigentümerversammlung?
Nötig sind stabile Videokonferenz, eindeutige Eigentümeridentifikation, dokumentierbare Abstimmung, Chat- oder Wortmeldefunktion und ein Protokoll, das Stimmverhältnisse nachvollziehbar wiedergibt.

Weitere Begriffe

Fragen zu „Virtuelle Eigentümerversammlung" im konkreten Fall?

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