Gesetzliche Grundlage
§ 25 WEG
Einfache Mehrheit: mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen. Seit der WEG-Reform 2020 ist sie der Regelfall für WEG-Beschlüsse – auch für viele frühere doppelt-qualifizierte Mehrheits-Tatbestände (Sonderumlagen, bauliche Maßnahmen, Kostenverteilungen).
Qualifizierte Mehrheiten (z. B. 2/3 oder 3/4 der Miteigentumsanteile) sind heute nur noch bei wenigen Sondertatbeständen erforderlich – vor allem bei Änderungen der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung.
Weitere Begriffe
Beschlussfähigkeit
Voraussetzung für rechtsgültige Beschlüsse. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Eigentümerversammlung u…
Eigentümerversammlung
Mindestens jährlich stattfindendes Treffen der Wohnungseigentümer, bei dem über alle wesentlichen WE…
WEG-Reform 2020
Umfassende Modernisierung des WEG-Rechts, gültig seit 1.12.2020. Wichtigste Änderungen: einfache Ver…
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