Einfache Mehrheit: mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen. Seit der WEG-Reform 2020 ist sie der Regelfall für WEG-Beschlüsse – auch für viele frühere doppelt-qualifizierte Mehrheits-Tatbestände (Sonderumlagen, bauliche Maßnahmen, Kostenverteilungen).
Qualifizierte Mehrheiten (z. B. 2/3 oder 3/4 der Miteigentumsanteile) sind heute nur noch bei wenigen Sondertatbeständen erforderlich – vor allem bei Änderungen der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung.
Häufige Fragen zu „Mehrheit (einfache, qualifizierte)"
Wann genügt die einfache Mehrheit in der WEG?
Wann ist eine qualifizierte Mehrheit (2/3 oder 3/4) nötig?
Wie hat die WEG-Reform 2020 die Mehrheiten geändert?
Weitere Begriffe
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