Die hybride Eigentümerversammlung kombiniert Präsenzteilnehmer vor Ort mit Online-Teilnehmern per Videokonferenz. Sie wurde mit der WEG-Reform 2020 in § 23 Abs. 1a WEG eingeführt und gehört heute zum Standard moderner WEG-Verwaltung.
Voraussetzung ist ein Grundsatzbeschluss der WEG, der diese Versammlungsform generell zulässt. Er muss einmalig in einer Präsenzversammlung mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Ab diesem Zeitpunkt kann jede folgende Versammlung hybrid durchgeführt werden – Online-Stimmen zählen gleichwertig zu Präsenzstimmen. Technisch sind eine sichere Identifikation jedes Teilnehmers und eine stabile Videokonferenz-Plattform mit Recht auf Wortmeldung erforderlich.
IVO bietet hybride Versammlungen als Standard an. Sie erhöhen die Beteiligung (auswärtige Eigentümer können teilnehmen), reduzieren Kosten (kein Saal nötig) und machen Beschlüsse repräsentativer. Details zur Umsetzung: Ratgeber Digitale Eigentümerversammlung.
Häufige Fragen zu „Hybride Eigentümerversammlung"
Ist eine vollständig digitale Versammlung ohne Präsenz zulässig?
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