Seit der WEG-Reform 2020 (§ 23 Abs. 1a WEG) sind hybride und unter bestimmten Voraussetzungen vollständig digitale Eigentümerversammlungen möglich. Voraussetzungen: Vorabbeschluss der WEG, sicherer Login pro Eigentümer, identifizierbare Stimmabgabe. Vorteil: höhere Beteiligung, niedrigere Kosten, schnellere Beschlussumsetzung. Voraussetzung Anwesenheit pro Person ist nicht mehr nötig.
Was hat die WEG-Reform 2020 geändert?
Vor 2020 mussten alle Eigentümerversammlungen physisch stattfinden – ein Vor-Ort-Treffen war Pflicht für jede Beschlussfassung. Die WEG-Reform 2020 hat das geändert: nach § 23 Abs. 1a WEG sind nun hybride Versammlungen erlaubt – einige Eigentümer vor Ort, andere per Videokonferenz. Voraussetzung: ein vorheriger Mehrheitsbeschluss der WEG, der diese Form zulässt.
Was ist eine hybride Eigentümerversammlung?
Bei einer hybriden Versammlung können Eigentümer wählen, ob sie:
- persönlich vor Ort teilnehmen
- per Videokonferenz dazugeschaltet sind
- eine Vollmacht abgeben (wie bisher)
Beschlüsse werden über alle Teilnehmer gleichermaßen ermittelt – Online-Stimmen zählen genauso wie Vor-Ort-Stimmen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Grundsatzbeschluss der WEG: einmalig vor der ersten hybriden Versammlung
- Sichere Identifikation: eindeutige Zuordnung der Stimme zu einem Eigentümer
- Stabile technische Infrastruktur: Videokonferenz-Plattform mit Aufzeichnung
- Recht auf Wortmeldung: jeder Online-Teilnehmer muss das Wort ergreifen können
- Geheime Abstimmungen: bei sensiblen Themen separat zu organisieren
Sind vollständig digitale Versammlungen erlaubt?
Eingeschränkt: ja. Eine vollständig digitale Versammlung – ohne physischen Ort – ist nur möglich, wenn alle Eigentümer ausdrücklich zustimmen. In der Praxis reicht oft der hybride Modus.
Welche Vorteile hat die digitale Versammlung?
- Höhere Beteiligung: auswärtige Eigentümer (Stuttgart, Berlin, Ausland) können teilnehmen
- Repräsentativere Beschlüsse: mehr Stimmen, weniger Vollmachten-Konzentration
- Niedrigere Kosten: kein Saal nötig, keine Anreisekosten
- Schnellere Vorbereitung: Unterlagen werden vorab digital verteilt
- Bessere Dokumentation: optionale Aufzeichnung mit Zustimmung
Welche Software ist geeignet?
Für sichere Eigentümerversammlungen sind professionelle Plattformen empfohlen – nicht einfache Zoom-Calls. Kriterien:
- DSGVO-konformer Hosting-Standort (EU)
- Identifikationsmechanismus pro Eigentümer (Single Sign-On)
- Strukturierte Abstimmungsfunktion mit Dokumentation
- Möglichkeit für getrennte Räume (Beratung des Verwaltungsbeirats)
Beispiele: Casavi, eowee, Hausverwaltung+. IVO arbeitet mit etablierten WEG-Plattformen und richtet Ihre WEG bei Bedarf ein.
Wie protokolliert man eine digitale Versammlung?
Genauso wie eine physische Versammlung – schriftliches Protokoll mit Beschlüssen, Stimmverhältnissen und Begründungen. Eine Aufzeichnung kann die Protokollführung unterstützen, ersetzt das Protokoll aber nicht.
Was sind die Risiken?
- Technische Probleme (kein WLAN, schlechter Ton) – Versammlung kann anfechtbar werden
- Fehlende Identifikation – Beschluss anfechtbar
- Datenschutz-Verstöße bei unsicherer Plattform
- Akustische Verständigungsprobleme bei kontroversen Themen
Praxistipps von IVO
- Hybrid statt vollständig digital – bietet mehr Sicherheit
- Test-Call mit Eigentümern 1 Woche vorher
- Tagesordnung mit Beschlussvorlagen 3 Wochen vorher digital versenden
- Eigentümer mit technischen Schwierigkeiten persönlich abholen (telefonisch)
- Aufzeichnung nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Teilnehmer
Weitere Themen rund um Beschlussfassung in unserem Artikel Wie Sie 2026 rechtssicher den Verwalter wechseln.
In unserem Hausverwaltung-Lexikon A–Z finden Sie über 50 Begriffe rund um WEG, Mietverwaltung und Immobilienrecht – verständlich erklärt mit Paragraphen-Verweisen.
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