Die Hausgeldabrechnung ist die gebräuchliche Bezeichnung für die Jahresabrechnung einer WEG nach § 28 Abs. 2 WEG. Beide Begriffe bezeichnen das gleiche Dokument – die Hausgeldabrechnung ist im Sprachgebrauch etwas älter und wird in Altbeständen noch häufig verwendet.
Sie stellt das Hausgeld, das der einzelne Eigentümer als Vorauszahlung geleistet hat, seinem tatsächlichen Kostenanteil an der WEG gegenüber. Abweichungen führen zu Nachzahlung oder Guthaben. Pflichtbestandteile sind Gesamtabrechnung, Einzelabrechnung, Vermögensbericht zur Rücklage und Soll-Ist-Vergleich zum Wirtschaftsplan.
IVO liefert die Hausgeldabrechnung bis 31. März des Folgejahres – drei Monate vor der gesetzlichen Frist. Details zum Aufbau und häufigen Fehlern im Ratgeber Hausgeldabrechnung verstehen und im Lexikon-Eintrag Jahresabrechnung.
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