Ein Balkonkraftwerk in der WEG ist ein kleines Steckersolargerät, das an Balkon, Fassade oder Terrasse einer Eigentumswohnung angebracht wird. Solche Anlagen sind politisch und rechtlich gestärkt worden, trotzdem darf eine WEG technische Regeln, Montageorte und Sicherheitsanforderungen beschließen.
Was die WEG regeln darf
Die Gemeinschaft darf die Anlage nicht pauschal verhindern, kann aber ordnungsgemäße Verwaltung sicherstellen: sichere Befestigung, keine Beschädigung der Fassade, einheitliche Leitungsführung, Versicherungsschutz, Brandschutz und Rückbaupflicht bei Verkauf oder Auszug.
Praxis in Offenburg
Bei Gründerzeit- und Altbau-WEGs in Offenburg-Oststadt sind Fassadenbild und Denkmalschutz häufiger kritisch. Bei neueren WEGs in Bohlsbach oder Nordweststadt ist eher die technische Standardisierung wichtig: Welche Halterung, welcher Elektriker, welche Meldung?
Häufige Fragen zu „Balkonkraftwerk in der WEG"
Darf die WEG ein Balkonkraftwerk verbieten?
Wer haftet bei Schäden?
Braucht jede Anlage einen Beschluss?
Weitere Begriffe
Fragen zu „Balkonkraftwerk in der WEG" im konkreten Fall?
Wir beraten kostenfrei und unverbindlich zu Ihrer individuellen Situation im Ortenaukreis.