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WEG & Recht

Verkehrssicherungspflicht für WEGs und Vermieter im Ortenaukreis: Was Sie kennen müssen

Yusuf Esentürk Yusuf Esentürk
5 Min. Lesezeit
TL;DR

Die Verkehrssicherungspflicht (§ 836 BGB) verpflichtet Grundstückseigentümer, Gefahren auf ihrem Grundstück zu beseitigen oder vor ihnen zu warnen. Für WEGs und Vermieter heißt das: Streu- und Räumpflicht im Winter, sichere Beleuchtung, Baumkontrolle, sichere Spielplätze. Bei Verletzung droht Schadensersatz und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die Pflicht kann vertraglich auf Mieter delegiert werden – aber nicht abgewälzt.

Was ist die Verkehrssicherungspflicht?

Die Verkehrssicherungspflicht ist die rechtliche Verpflichtung, Gefahrenquellen auf dem eigenen Grundstück zu beseitigen oder mindestens vor ihnen zu warnen. Rechtsgrundlage: § 836 BGB (Haftung des Grundstücksbesitzers) sowie allgemeine Verkehrsicherungspflichten aus § 823 BGB.

Welche Pflichten sind besonders relevant?

1. Räum- und Streupflicht im Winter

Auf öffentlichen Gehwegen vor dem Grundstück: Räumen bei Schneefall, Streuen bei Glätte. Üblicherweise zu folgenden Zeiten:

  • Werktags: 7:00 bis 20:00 Uhr
  • Sonn-/Feiertags: 9:00 bis 20:00 Uhr

Im Ortenaukreis regeln die kommunalen Satzungen die genauen Zeiten – Offenburg, Kehl und Lahr haben jeweils eigene Streupflicht-Verordnungen. Verstöße kosten bis zu 5.000 € Bußgeld plus Schadensersatz bei Stürzen.

2. Beleuchtung von Treppen und Eingängen

Treppen, Hauseingänge und Außenflächen müssen so beleuchtet sein, dass Stolperfallen erkennbar sind. Defekte Lampen müssen zeitnah ersetzt werden.

3. Baumkontrolle

Bäume auf dem Grundstück sind regelmäßig auf Standsicherheit und Verkehrssicherheit zu prüfen – Empfehlung: einmal jährlich Sichtprüfung, alle 3–5 Jahre eingehende Begutachtung durch Baumsachverständige (FLL-Standard). Bei großen oder beschädigten Bäumen jährlich.

4. Sichere Spielplätze

Spielgeräte auf gemeinschaftlichen Flächen müssen DIN EN 1176 entsprechen. Regelmäßige Sichtprüfungen monatlich, technische Prüfung jährlich.

5. Sichere Haustüren und Briefkästen

Glaselemente in Haustüren müssen splitterfrei sein, Briefkästen ohne scharfe Kanten, Türschwellen ohne Stolpergefahr.

6. Aufzugswartung

Aufzüge in Mehrfamilienhäusern unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung – wiederkehrende Prüfungen alle 1–2 Jahre durch zugelassene Überwachungsstellen (TÜV, DEKRA).

Können Pflichten auf Mieter übertragen werden?

Ja – aber nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart ist. Üblich ist die Delegation des Winterdienstes auf Mieter im Erdgeschoss oder eine rotierende Hausordnung. Wichtig: die Letztverantwortung verbleibt beim Vermieter/Eigentümer. Bei Vernachlässigung durch den Mieter haftet die WEG/der Vermieter mit.

Was passiert bei einem Schadensfall?

Ein Sturz auf nicht geräumtem Gehweg in Offenburg: zivilrechtlicher Schadensersatz für Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld – schnell 5.000–50.000 €. Bei Spätfolgen (Hüftbruch mit Pflegebedürftigkeit) deutlich mehr.

Strafrechtlich: bei grober Fahrlässigkeit fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), bei Todesfall fahrlässige Tötung (§ 222 StGB).

Welche Versicherung schützt?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzforderungen aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ab. Für WEGs Pflicht in jeder Verwaltung.

Praxis-Checkliste für Vermieter und WEGs

  • Hausordnung mit Streu- und Räumpflicht im Mietvertrag/Hausordnung verankern
  • Wartungsverträge für Aufzug, Heizung, Brandschutz, Spielgeräte
  • Jährliche Baumkontrolle dokumentieren
  • Beleuchtung monatlich prüfen (Allgemeinflächen)
  • Versicherungssumme prüfen – mindestens 5 Mio. €
  • Schadensereignisse sofort der Versicherung melden

Wie unterstützt IVO?

Für jede betreute WEG/Mietobjekt erstellt IVO einen Verkehrssicherungsplan mit dokumentierten Wartungsintervallen, Verträgen mit lokalen Dienstleistern (Winterdienst, Gärtner, Aufzugsfirma) und einem Schadenmanagement-Prozess. Mehr: WEG-Verwaltung bei IVO.

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