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IVO Immobilienverwaltung Ortenau
IVO Blog – Hausverwaltung Ortenaukreis
Recht & Energie

Heizungsgesetz (GEG) und WEGs: Was Wohnungseigentümergemeinschaften jetzt tun müssen

Yusuf Esentürk Yusuf Esentürk
7 Min. Lesezeit
TL;DR

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt seit 2024 bei Heizungstausch in Bestandsgebäuden 65 % erneuerbare Energien. Für WEGs gibt es Übergangsfristen bis Mitte 2026 (Großstädte) bzw. Mitte 2028 (Kleinstädte). Die Heizungserneuerung erfordert einen WEG-Beschluss, kann durch Sonderumlage finanziert werden und wird mit bis zu 70 % Förderung (KfW + BAFA) bezuschusst. Dekarbonisierung des Wohnbestands kostet bis 2050 ca. 1,4 Billionen €.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz – umgangssprachlich Heizungsgesetz – ist seit 1. Januar 2024 in Kraft und schreibt vor: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Das gilt zunächst für Neubauten in Neubaugebieten, ab Mitte 2026 (Großstädte) bzw. Mitte 2028 (Kleinstädte) auch für Bestandsgebäude.

Was bedeutet das für WEGs konkret?

Eine fossile Heizung – Gas oder Öl – die kaputt geht und nicht reparierbar ist, darf nicht 1:1 ersetzt werden. Stattdessen sind zugelassen:

  • Wärmepumpe (Standard-Lösung im Bestand)
  • Anschluss an Fernwärme
  • Hybrid-Heizung (Gas + Wärmepumpe)
  • Pellet-/Holzheizung
  • Solarthermie + Backup
  • Wasserstofftaugliche Heizung (mit Roadmap)

Welche Fristen gelten für den Ortenaukreis?

Da der Ortenaukreis keine Großstadt mit über 100.000 Einwohnern hat, greift die spätere Frist Mitte 2028 – außer die jeweilige Kommune verabschiedet vorher eine kommunale Wärmeplanung. Offenburg, Kehl, Lahr und Achern arbeiten bereits an ihren kommunalen Wärmeplänen.

Welche Beschlüsse muss eine WEG fassen?

Heizungserneuerung gehört zu den Maßnahmen, die einen Mehrheitsbeschluss nach § 20 WEG erfordern. In der Eigentümerversammlung muss beschlossen werden:

  1. Welche Heiztechnologie gewählt wird (z. B. Wärmepumpe Luft-Wasser)
  2. Welche Angebote eingeholt werden (mind. 3 Vergleichsangebote ab größerem Volumen)
  3. Wie die Finanzierung erfolgt (Rücklage + Sonderumlage + Förderung)
  4. Wer die Umsetzung steuert (Verwalter + Fachplaner)

Welche Kosten entstehen typischerweise?

Heizsystem (MFH 8–12 Einheiten)InvestitionFörderung möglich
Luft-Wärmepumpe40.000–70.000 €bis 70 % BEG/BAFA
Sole-Wärmepumpe (Erdwärme)60.000–110.000 €bis 70 % BEG/BAFA
Pellet-Heizung35.000–55.000 €bis 30 % BAFA
Fernwärmeanschluss15.000–40.000 € (je nach Lage)bis 50 % KfW

Welche Förderungen gibt es?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übernimmt:

  • 30 % Grundförderung beim Heizungstausch zu erneuerbaren Energien
  • +20 % Klima-Geschwindigkeits-Bonus bei früher Erneuerung (vor gesetzlicher Pflicht)
  • +5 % Effizienz-Bonus bei besonders effizienten Wärmepumpen
  • +30 % Einkommens-Bonus bei Eigentümern mit zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 €

Maximal kombinierbar: bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Was passiert, wenn die WEG nicht handelt?

Funktioniert die alte Heizung weiterhin, gibt es keinen direkten Zwang. Erst bei Defekt oder Tausch greifen die GEG-Anforderungen. Wer aber bewusst wartet, riskiert: kürzere Förderfristen, höhere Handwerkerpreise (Knappheit) und Wertverlust der Immobilie.

Wie unterstützt IVO?

Wir erstellen für jede WEG eine Sanierungsroadmap mit Heizungs-Checkpoint, holen Vergleichsangebote ein, prüfen Förderungen und bereiten die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung rechtssicher vor. Mehr zur WEG-Verwaltung von IVO oder direkt Beratung anfragen.

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