Die Staffelmiete ist eine Mietform, bei der die Miete in festen, bereits im Mietvertrag vereinbarten Stufen steigt. Rechtsgrundlage: § 557a BGB.
Voraussetzungen: Die Miete muss zu jedem Zeitpunkt der Staffel bereits bei Vertragsschluss betragsmäßig feststehen – bloße Prozentangaben genügen nicht. Zwischen zwei Erhöhungsstufen müssen mindestens 12 Monate liegen. Während der Laufzeit der Staffel sind Mieterhöhungen nach § 558 BGB (Vergleichsmiete) und § 559 BGB (Modernisierung) ausgeschlossen – die Kappungsgrenze gilt daher hier nicht.
Eine Staffelmiete bietet beiden Seiten Planungssicherheit, ist aber vertraglich eng zu fassen. Zu hohe Staffeln können in Milieuschutzgebieten oder bei Mietpreisbremse problematisch werden. Alternative: Indexmiete mit Anpassung an den Verbraucherpreisindex.
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